• §1 Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von Paint-Studios Ltd., Bonnstr.179,50354 Hürth und seinen Tätowieren/ Piercer (im Folgenden „Studio“ /Tätowierer genannt) angeboten werden. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erkennt der Kunde die AGB an.
  • §2 Vertragsabschluss
    Der Vertrag kommt bei Terminvereinbarung zustande, da dies eine Interessenbekundung zum Zwecke der angebotenen Dienstleistung darstellt.
  1. Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio und den ausübenden Tätowierer / Piercer
  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die bei der Terminbuchung angegebenen Daten korrekt sind
  • §3 Dienstleistungen
  1. Das Studio bietet Tätowierungen und Piercings an.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Durchführung des Auftrags alle erforderlichen Informationen, insbesondere zu gesundheitlichen Fragen, wahrheitsgemäß anzugeben.
  • §4 Entwurfskosten für Tattoos
    Der Entwurf eines Tattoos ist kostenpflichtig. Die Kosten für den Entwurf werden mit den Kosten des finalenTattoos verrechnet. Sollte der Kunde sich entscheiden, das Tattoo nicht in Auftrag zu geben, bleibt der Betrag für den Entwurf dennoch fällig. Der Tätowierer informiert den Kunden vorab über die genauen Kosten des Entwurfs.
  1. Der Preis für den Entwurf beträgt 150,- Euro pro Stunde.
  2. Die Abrechnung der Entwurfskosten erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand, der für die Erstellung des Designs benötigt wird.
  3. Sollte der Kunde sich entscheiden, das geplante Tattoo nicht in Auftrag zu geben, werden die Kosten für den Entwurf gemäß dem anfallenden Zeitaufwand berechnet. Der Kunde erhält eine detaillierte Abrechnung über die geleisteten Stunden.
  4. Der Kunde erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden, sobald er einen Entwurf in Auftrag gibt oder das Studio betritt.
  5. Absage und Nichterscheinen
    Bei Nichterscheinen des Kunden oder einer nicht rechtzeitigen Absage (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) wird der bereits gezahlte Betrag für den Entwurf nicht zurückerstattet. Der Tätowierer hat in diesem Fall bereits Leistungen erbracht, die nicht rückgängig gemacht werden können.
  6. Urheberrecht
    Das Urheberrecht an den Tattoo Entwürfen bleibt beim Tätowierer. Der Kunde erhält lediglich das Nutzungsrecht für das Tattoo, das auf seinem Körper angebracht wird. Eine Weiterverwendung oder Vervielfältigung der Entwürfe ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Tätowierers nicht gestattet.
  • § 5 Volljährigkeit:
    Kunden werden generell ab 18 Jahren tätowiert.
  • §6 Preis des Tattoos:
    Der Preis des Tattoos kann nicht immer bei einem Besprechungstermin exakt festgelegt werden. Wir arbeiten nach einem Stundensatz von 150,- €/Std. Der genannte Preis stellt einen geschätzten Richtwert dar. Der Kunde hat kein Recht auf eine kostenlose Fertigstellung des Tattoos, sollte der genannte Preis überschritten werden.
  • §7 Zahlung:
    Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in bar oder per EC-Karte/Visa/Mastercard, PayPal nach erbrachter Leistung, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
    Bei Zahlungen via PayPal wird eine Transfergebühr erhoben.
  1. Das Studio behält sich das Recht vor, Preise anzupassen und Änderungen unverzüglich bekannt zu geben.
  2. Die Zahlung erfolgt im Anschluss an die jeweilige Sitzung des Tätowierens. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen Vorkasse zu verlangen. Zahlungen können bar, mit Kreditkarte, EC-Karte oder über PayPal getätigt werden. Bei Zahlungen via PayPal wird eine Transfergebühr erhoben.
  • §8 Ausstehende Zahlungen
    Sollten Tattoos nicht komplett gezahlt sein wird hierzu ein Inkassounternehmen für die Einhaltung meiner Rechte beauftragt.
  • §9 Terminkaution/Gutschein/Rückerstattung
    Auszahlungen in bar sind nicht möglich. Gutscheine sind bis 2 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig und verfallen danach. Eine Rückzahlung ist nicht möglich.
  • §10 Terminvereinbarungen
    Eine Terminvereinbarung erfolgt nur in Verbindung mit einer Terminkaution.
  1. Diese entspricht 50% des vereinbarten Preises.
  2. Terminkautionen können Online sowie vor Ort getätigt werden.
  • §11 Terminabsage und -verschiebung
    Termine sind mindestens 24 Stunden im Voraus per Mail oder telefonisch abzusagen oder zu verschieben
  1. Terminverschiebung bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn sind möglich. Werden Termine nach dieser Frist verschoben oder abgesagt, wird die geleistete Terminkaution komplett einbehalten und verfällt somit. Sollte ein neuer Termin seitens des Kunden angefordert werden, muss die Terminkaution wiederholt gezahlt werden.
  2. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt/verschoben kann der gesamte Tagessatz, oder der Preis des Tattoos, in Rechnung gestellt werden. Selbiges gilt bei Nichterscheinen oder erscheinen in nicht tätowier fähigem Zustand (Punkt Zustand/körperliche Verfassung).
  • Bei Nichterscheinen oder rechtzeitiger Absage des kostenlosen Nachstechtermines, verfällt der Anspruch hierauf.

    § 12 Haftung:
  1. Das Studio, der Tätowierer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
  2. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nachsorge seitens des Kunden entstehen, übernimmt das Studio keine Haftung.
  • §13 Haftungsausschluss:
  1. Der Tätowierer, sowie Paint-Studios LTD. übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Tätowiervorgangs /Piercings, wie z.B. Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Entzündungen, Keloide, Nekrosen oder/ oder deren Folgeerscheinungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Hygiene und Pflege nicht nachkommt.
  2. Durch den Auftrag bestätigt der Kunde, dass die vorzunehmende Tätowierung/ Piercing nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen wird.
  3. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bringt gesundheitliche Risiken mit sich. Tätowierungen und Piercings erfüllen nach § 223, 223a, 224 StGB den Tatbestand der Körperverletzung.
  4. Der Kunde willigt mit dem Auftrag im Sinne des § 226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.
  5. Der Kunde erklärt durch den Auftrag, ausreichend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines Tattoos/Piercings informiert zu sein und nimmt diese durch die Auftragserteilung billigend in Kauf. Sollten Fragen oder Komplikationen auftreten, ist sofort das Studio zu kontaktieren und ein Arzt aufzusuchen.
  6. Um die Risiken so gering wie möglich zu halten, werden im Studio die vorgegebenen Hygiene-Maßnahmen eingehalten.
  • §14 Terminvereinbarungen:
    Die Übergabe der Terminkaution stellt einen Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem gewünschten Tätowierer dar. Eine schriftliche Terminvereinbarung wird ausgehändigt, per Email oder SMS an den Kunden Gesendet. Eine Terminvereinbarung erfolgt nur in Verbindung mit einer Terminkaution von 50% des vereinbarten und geschätzten Preises. Terminkautionen können online sowie vor Ort geleistet werden.
  • §15 Kostenpflichtigkeit des Entwurfs.:
  1. Der Entwurf eines Tattoos ist kostenpflichtig. Die Kosten für den Entwurf werden mit den Kosten des finalen Tattoos verrechnet. Sollte der Kunde sich entscheiden, das Tattoo nicht in Auftrag zu geben, bleibt der Betrag für den Entwurf dennoch fällig. Der Tätowierer informiert den Kunden vorab über die genauen Kosten des Entwurfs.
  2. Absage und Nichterscheinen
    Bei Nichterscheinen des Kunden oder einer nicht rechtzeitigen Absage (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) wird der bereits gezahlte Betrag für den Entwurf nicht zurückerstattet. Der Tätowierer hat in diesem Fall bereits Leistungen erbracht, die nicht rückgängig gemacht werden können. Bei einer rechtzeitigen Absage (mehr als 24 Stunden vor dem Termin) wird der Kunde die Möglichkeit haben, einen neuen Termin zu vereinbaren oder den Betrag für den Entwurf gutgeschrieben zu bekommen.
  3. Urheberrecht
    Das Urheberrecht an den Tattoo-Entwürfen bleibt beim Tätowierer. Der Kunde erhält lediglich das Nutzungsrecht für das Tattoo, das auf seinem Körper angebracht wird. Eine Weiterverwendung, Vervielfältigung oder öffentliche Präsentation der Entwürfe ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Entwürfe für eigene Zwecke, zum Beispiel zur Eigenwerbung, zu nutzen, sofern dies nicht gegen die Privatsphäre des Kunden verstößt.
  • §16 Zustand und körperliche Verfassung:
    Bei Terminantritt dürfen folgende Punkte die Tätowierfähigkeit nicht beeinflussen. Bei Zuwiderhandlungen können die vereinbarten Sitzungspreise in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Zudem verfällt die Terminkaution.
    Die Beurteilung über den Gesundheitszustand des Kunden obliegt jedem Tätowierer selbst.

Folgende Erkrankungen können das Tätowieren ausschließen:

  • Erkrankungen, die das Tätowieren ausschließen und verschwiegen wurden.
  • Einfluss von Betäubungsmitteln, Alkohol oder anderen Drogen.
  • Extrem unhygienischer Zustand, wie z.B. verschmutzte Kleidung oder erheblicher Schweißgeruch.
  • Einfluss von blutverdünnenden Medikamenten wie z.B. Aspirin, ASS, Marcumar, etc.
  • Einfluss von Energydrinks.
  • Verwendung von Betäubungscremes.
  • Schwangerschaft.
  • Vorliegen von Gerinnungsstörungen.
  • §17 Wahrheitsgemäße Angaben:
    Sollten Krankheiten gemäß §7 IfSG vorsätzlich verschwiegen werden, wird gemäß §223 ff. StGB eine Strafanzeige gestellt. Allergien sind dem Tätowierer unverzüglich mitzuteilen.
  • §18 Abheilungsprobleme:
    Sollte es während der Abheilungsphase zu Problemen kommen, ist der Tätowierer/Piercer unverzüglich zu kontaktieren. Bei Entzündungen, Vernarbungen oder sonstigen Verletzungen des Tattoos oder Piercings, die auf Nachlässigkeiten des Kunden zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Eine Anleitung zur Tattoo-Pflege und Piercing-Pflege wird jedem Kunden ausgehändigt.
  • §19 Cover-up Gewährleistung:
    Wir können leider nicht garantieren, dass das zu covernder Tattoo nach der ersten Sitzung hundertprozentig überdeckt. Deshalb sind Cover-ups von der allgemeinen Nachstechregel ausgenommen. Es kann vorkommen, dass ein Cover-up mehr Zeit in Anspruch nimmt als zuvor geplant, was zu höheren Kosten führen kann. Auch hierfür übernimmt der jeweilige Tätowierer keine Haftung.

    § 20 Kontrolltermin/Nachstechen:
    Zum Umfang der Tätowierung gehört auch ein eventuelles Nachstechen. Das kostenlose Nachstechen ist keine Verpflichtung, sondern vielmehr ein freiwilliger Service des Tätowierers.
  1. Der Kunde hat einen Kontrolltermin ca. 4-6 Wochen, maximal 3 Monate nach dem Stechtermin wahrzunehmen.
  2. Dieser ist vorher vom Kunden telefonisch oder per Mail zu vereinbaren.
  3. Das Tattoo muss nach unserer Anleitung gepflegt und versorgt sowie abgeheilt sein.
  4. Die Beurteilung des Tattoos obliegt dem jeweiligen Tätowierer. Der jeweilige Tätowierer beurteilt, ob ein Tattoo nachgestochen werden muss.
  5. Cover-Ups und Farbunterschiede zu alten Tattoos sind vom kostenlosen Nachstechen ausgenommen.
  • §21 Kleidung:
    Wir weisen darauf hin, dass beim Tätowieren Kleidung und Mitbringsel verschmutzt werden können. Der Kunde hat hierfür keinen Anspruch auf Schadensersatz.
    § 22 Verschwiegenheitsklausel:
    Das Studio und der Tätowierer sind verpflichtet, alle Informationen, die während der Dienstleistung besprochen werden, geheim zu halten und vertraulich zu behandeln. Informationen werden als vertraulich eingestuft, wenn der Kunde dies zum Ausdruck bringt oder wenn dies aus dem Inhalt der Informationen zu folgern ist. Die Vertraulichkeit wird außer Kraft gesetzt, wenn dies von Rechts wegen entschieden wird und das Studio von der Vertraulichkeitsklausel entbunden wird.
  • §23 Auswahl und Ablehnung von Kunden
    Der Tätowierer behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  1. Der Tätowierer behält sich das Recht vor, die Annahme von Tätowierungsaufträgen nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Es besteht keine Verpflichtung, jeden Kunden zu tätowieren. Insbesondere ist der Tätowierer berechtigt, Anfragen abzulehnen, wenn:
  • Der Tätowierungswunsch nicht den künstlerischen Standards des Tätowierers entspricht.
  • Der Kunde nicht den erforderlichen Anforderungen oder Voraussetzungen entspricht.
  • Der Tätowierungswunsch unter Berücksichtigung der Gesundheit und Sicherheit des Kunden oder des Tätowierers als problematisch angesehen wird.
  • Weitere vom Tätowierer festgelegte Kriterien nicht erfüllt sind.
  • Ein Vertrauensverhältnis nicht aufgebaut werden kann.

Die Entscheidung über die Annahme eines Auftrags liegt im alleinigen Ermessen des Tätowierers und ist nicht anfechtbar.

  • §24 Gasttätowierer:
    Termine und Zahlungen mit Gasttätowierern werden ausschließlich über das Studio vereinbart. Nachstechtermine sind beim jeweiligen Gast zu vereinbaren. Das Studio übernimmt keine Verantwortung für die Ausführung und Qualität des Tattoos. Reklamationen sind mit dem Gasttätowierer zu besprechen. Bei Nachstechen bei einem anderen Tätowierer wird der volle Stundensatz berechnet.
  • §25 Piercing:
    Piercingschmuck ist vom Umtausch ausgeschlossen.
  • §26 Veröffentlichungen:
    Zu Marketingzwecken darf das Studio Fotos von gefertigten Tattoos oder Piercings auf Social Media Kanälen, in Printmedien und eigener Werbung veröffentlichen. Bei individueller Erstellung eines Motivs bleibt das Urheberrecht beim Ersteller.
  • §27 Endergebnis
    Das Endergebnis ist besonders von der individuellen Hautbeschaffenheit und dem Ruhighalten der zu tätowierenden Person abhängig. Auf diese Faktoren kann der Tattoo Artist nicht in vollständigem Maße Einfluss nehmen, sodass für hierdurch bedingte Abweichungen (z.B. „Blowout“, Narbenbildung, unregelmäßige Linien) keine Haftung übernommen werden kann.
  • §28 Datenschutz
    Der Schutz der persönlichen Daten der Kunden ist uns wichtig. Die erhobenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten.
  • §29 Schlussbestimmungen
  1. Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden -wobei E-Mail ausreichend ist.
  2. Wir weisen dich darauf hin, dass dir neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu findest du in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr
  3. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.